Verkehrsregeln

Verkehrsregeln

Das Wort Verkehrsregeln meint die Ganzheit der gesetzlichen Vorschriften, die sich auf den gesamten Straßenverkehr beziehen. Sämtliche Teilnehmer einer bestimmten Transportmittelklasse müssen sich an diese Vorschriften halten, um einen sicheren Ablauf für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Die sichere Beherrschung der Verkehrsregeln, sowie die praktische Nutzung eines Transportmittels sind Voraussetzungen für die Erhaltung einer Fahrerlaubnis. Alle Verkehrsregeln sind ausführlich in der Straßenverkehrsordnung geregelt. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist eine Rechtsverordnung, die auf dem Straßenverkehrsgesetz begründet ist. In der Straßenverkehrs-Ordnung werden alle Teilnehmer des Straßenverkehrs eingegliedert. Das wichtigste an der Straßenverkehrs-Ordnung und die besondere Aufgabe liegen darin, dass die unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer, wie beispielsweise Fußgänger, Fahrradfahrer und Autofahrer, viel Rücksicht aufeinander nehmen. Man könnte auch sagen, dass die Rücksichtnahme zum Leitgedanken der Straßenverkehrs-Ordnung gehört. Für Kraftfahrzeuge und Lastkraftwagen sind die Straßenbenutzung im besonderen geregelt, so sind beispielsweise Geschwindigkeitsbegrenzungen, das Einhalten von Abstand auf Autobahnen, das Überholen, Anhalten und Parken, das Gewähren von Vorfahrt, das Abbiegen, das Anschalten der Beleuchtung und vieles mehr einheitlich für Deutschland geregelt. Der zweite Teil der Straßenverkehrsordnung befasst sich mit der Gliederung von Verkehrsschildern und ähnlichen Verkehrseinrichtungen. In weiteren Abschnitten der Straßenverkehrs-Ordnung findet man ebenfalls Angaben über Durchführungs- und Bußgeldvorschriften.
Zum allgemeinen Straßenverkehrsrecht werden die Fahrerlaubnisverordnung, die Straßenverkehrszulassungsordnung, die Verordnung über internationale Kraftfahrzeugverkehr und das Straßenverkehrsgesetz gezählt. Die Strafvorschriften sind im Strafgesetzbuch und im Straßenverkehrsgesetz vorzufinden, sowie im Bußgeldkatalog. Die Straßenverkehrs-Ordnung gilt für jeden, der sich auf Deutschen Straßen fortbewegt.