Nachschulung
Die Fahrerlaubnis ist die Erlaubnis der Behörden ein Fahrzeug in der Öffentlichkeit führen zu dürfen. Wenn man die Fahrerlaubnis entzogen bekommt, wird diese gelöscht. Wenn man dann wieder zum Führen eines Fahrzeugs befugt sein möchte, muss man sich um eine Neuerteilung bemühen. Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis handelt es sich um eine behördliche Maßnahme, während die Führerscheinabnahme eine sofortige Maßnahme auf Grund eines schweren Vergehens oder fehlender Fahrtauglichkeit ist. In Deutschland ist es möglich, dass neben dem befristeten Fahrverbot eine endgültige Entziehung der Fahrberechtigung, die sowohl dem Strafrecht und dem Verwaltungsrecht unterliegt. Es ist interessant zu wissen, dass es einen erheblichen Unterschied zwischen dem Fahren ohne Führerschein und dem Fahren ohne Fahrerlaubnis gibt, denn das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat. Möchte man die Fahrerlaubnis wiedererlangen, müssen als Voraussetzung grundsätzlich verschiedene Maßnahmen der Nachschulung durchgeführt werden. Die Ausführungen sollen die Sicherheit des Straßenverkehrs vor untauglichen und somit potentiell gefährlichen Teilnehmern schützen.Wer trotz entzogener Fahrerlaubnis ein Kfz fährt, verstößt damit wie bereits erwähnt das Strafrecht. In diesem Fall handelt es sich um eine Tat, die auch fahrlässig begangen werden kann, und vom Halter des Kfz der zulässt, dass jemand ohne Fahrerlaubnis sein Kfz benutzt.
Aufbauseminare finden in Gruppen in der Fahrschule statt. Aufbauseminare haben mit theoretischem Unterricht nicht viel gemeinsam. Ein Lehrgang besteht aus vier Sitzungen je 135 Minuten und einer Fahrprobe, die 30 Minuten pro Person dauert .Es besteht natürlich eine Anwesenheitspflicht bei allen Kursteilen, jedoch findet keine Prüfung statt.
Die Aufbauseminare bestehen aus 6- 8 Teilnehmern. Einige Kurse können erst stattfinden, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. In diesem Fall ist es im eigenen Interesse sich rechtzeitig um einen Platz im Aufbauseminar zu kümmern, da man sonst gegebenenfalls die gesetzte Frist der Behörden verpasst.
Der Teilnehmer erhält eine Teilnahmebescheinigung, wenn er an allen Sitzungen teilgenommen hat und auch bei der Fahrprobe. Die Teilnahmebescheinigung muss rechtzeitig vor Ablauf der Frist der Behörde vorgelegt werden, damit sichergestellt werden kann, dass man den Führerschein behalten werden darf.
